Zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit wird die Prüfungs- und Ermittlungskompetenz Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) als Teil der Zollverwaltung erweitert. “Damit wird die Durchführung von Geschäftsunterlagenprüfungen im Hinblick auf Scheinselbstständigkeit und die erweiterte Prüfungsaufgabe für Fälle, in denen eine Selbstständigkeit vorgetäuscht wird, ermöglicht.”
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Informationsseite des Bundesfinanzministeriums
Falls Sie Beratung zum Thema Scheinselbstständigkeit in den Medien und IT Bereich wünschen, kontaktieren Sie uns.
Man sollte auf jeden Fall mit einem Anwalt Scheinselbständigkeit besprechen, wenn man glaubt, da Gefahr zu laufen. Insgesamt finde ich es aber schade, dass es auf die Arbeiter geht und nicht auf die Unternehmen, die Leute dazu zwingen.
Grundsätzlich sind eher die Firmen als die Freien in der Pflicht. Durch die hohe Unsicherheit bei den Firmen zum Thema Scheinselbständigkeit im Medienbereich und IT-Bereich sind allerdings die Freien die Leidtragenden.