“Unter Freelancern verstehen wir Fremdpersonal ohne festes Anstellungsverhältnis, für die kein Arbeitgeber die gesetzlichen Pflichtbeiträge etc. abführt.” So zitiert der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. aus einer internen Mitteilung des Vodafone Einkaufs an Lieferanten.
Es dürfte insbesondere die IT Freelancer treffen, die bislang vom Thema Scheinselbstständigkeit scheinbar unberührt geblieben sind. Somit tritt ein, was Insider bereits länger vermutet haben. Das bislang vornehmlich die Medien betreffende Thema Scheinselbstständigkeit erreicht nun auch verstärkt die Internetfirmen, Werbeagenturen, Beratungsfirmen, Eventagenturen sowie den IT-Bereich.
Falls Sie mehr zum Thema Vermeidung der Scheinselbstständigkeit erfahren möchten, können Sie uns gerne kontaktieren.