Kann ein Influencer oder eine Influencerin abhängig beschäftigt oder scheinselbständig sein?
Es kommt ganz drauf an.
Waren bislang die rechtlichen Grenzen von Influencer Marketing noch nicht ganz abgesteckt, macht sich jetzt ein Wandel bemerkbar. Erst vor Kurzem wurde das Thema “Schleichwerbung” und die Anwendung des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Zusammenhang mit Influencer Posts auf Instagramm gerichtlich erörtert. Finale Urteile stehen noch aus.
Auch die Influencer Szene kommt nun mit dem Thema Scheinselbständigkeit in Berührung, wie dieser Fall zeigt. Die Deutsche Rentenversicherung Bund wollte erst kürzlich die Tätigkeit einer Youtuberin als Influencerin als ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis einstufen. Aus Sicht der Rentenversicherung waren Merkmale für eine Scheinselbständigkeit vorhanden:
- die Aufnahmen für die Kampagne wurden in einem Studio des Auftraggebers erstellt und
- die Influencerin war exklusiv für den Auftraggeber gebucht.
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