Es gibt grundsätzliche Abgrenzungskriterien von selbständiger Tätigkeit zu abhängiger Beschäftigung. Diese Abgrenzungskriterien sind:
- Weisungsgebundenheit
- Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers
- unternehmerisches Risiko
Darüber hinaus kann die Honorarhöhe ebenfalls ein Indiz für eine Selbstständigkeit sein. Insbesondere im IT Bereich für Programmierer und Programmierinnen oder in der Beratungs und Consulting Branche übliche Stundensätze von 70€ – 150€ können als Abgrenzungskriterium herangezogen werden.