Clearingstelle zu Fragestellungen wie Scheinselbständigkeit oder freie Tätigkeit

Die einzige offizielle Clearingstelle zu diesen Fragestellungen ist die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Die unübersichtliche Lage rund um das Thema Scheinselbständigkeit wird von vielen Rechtsanwälten und Beratern genutzt, um Hilfesuchenden Beistand zu leisten und Ratschläge zu erteilen. Allerdings können dadurch Kosten entstehen. Daher sollte man sich vorher genau informieren, wer diese Informationen und Hilfsangebote anbietet. Und welche Kosten entstehen. So manche Internetseite, die amtlich aussieht und vielleicht auch einen amtlich klingenden Namen trägt, wird NICHT von der Deutschen Rentenversicherung Bund betrieben.

Liegen also Zweifel vor, ob es sich um eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit handelt, können Sie nur über die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung den sozialversicherungsrechtlichen Status überprüfen lassen.

Diese Überprüfung ist kostenfrei. Die notwendigen Unterlagen finden Sie unter Statusfestellung. Dort finden Sie übrigens auch die Erläuterungen und Erklärhilfen damit Sie den Statusfestellungsantrag besser ausfüllen können.

In Ergänzung und der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass sogenannte Statusfeststellungsverfahren nach geltendem Recht auch durch die Einzugsstellen (§ 28h Absatz 2 SGB IV) sowie Betriebsprüfdienste der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 28p SGB IV) durchgeführt werden können. Weitere Informationen dazu finden sie hier.

Sollten Sie Fragen haben, helfen wir gerne weiter. Kontaktieren Sie uns hier.

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